Die neue gesetzliche Provisionsteilung zwischen Käufer und Verkäufer

Zugegeben ganz so neu ist sie nicht mehr. Die gesetzliche Provisionsteilung zwischen Käufer und Verkäufer gilt seit dem 23.12.2020. Beide Seiten sollen die Maklerprovision zu gleichen Teilen tragen. Nur in welchen Fällen gilt sie? Ganz klar lt. Gesetzestext beim Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses.  Eine alleinige Beauftragung eines Immobilienmaklers und Übernahme der dafür fälligen Provision ist selbstverständlich weiterhin möglich für Verkäufer oder Immobiliensuchende.

 Wir können und dürfen keine Rechtsberatung anbieten, aber weisen nicht ohne Grund auf wichtige gesetzliche Regelungen beim Immobilienverkauf in stark gekürzter Form hin.