Verpflichtendes Beratungsgespräch bei Sanierung oder Verkauf eines Gebäudes
Insbesondere die §§ 48 und 80 des Gebäudeenergiegesetzes spielen bei Verkauf oder Sanierung eines Gebäudes eine wichtige Rolle. Mit ihnen wird unter anderem eine Energieberatung vorgeschrieben, wenn diese Leistung unentgeltlich angeboten wird. Darüber hinaus sind lt. GEG vorgeschriebene Wärmedurchgangskoeffizienten zu beachten.
Wir können und dürfen keine Rechtsberatung anbieten, aber weisen nicht ohne Grund auf wichtige gesetzliche Regelungen beim Immobilienverkauf in stark gekürzter Form hin.