Vermeiden Sie eine böse Überraschung beim Immobilienverkauf - Energieausweis ersetzt keine Wohnflächenberechnung 

Ein Fehler, welcher gar nicht so selten vorkommt, ist, dass die im Energieausweis auf Seite 1 angegebene Quadratmeterzahl mit der Wohnfläche gleichgesetzt wird. In der Regel wird für diese Angabe aber ein Multiplikator von 1.2 bis 1.35 angewandt, da auch die Nebenflächen pauschal in die Energiewertberechnung einbezogen werden sollen. Das heißt, dass diese Quadratmeterzahl in keinem Fall ungeprüft mit der Wohnfläche gleichzusetzen ist. Sie wäre viel zu hoch. Beim Verkauf ein fataler Fehler, welcher nicht selten zu Rechtsstreitigkeiten von nicht unerheblicher Höhe führt. Einfach 20 bis 35 % mehr Wohnfläche beim Verkauf anzugeben ist keine Kleinigkeit und wirkt sich wertmindernd auf den Kaufpreis aus. Klar im Vorteil ist jeder, der im Besitz einer Wohnflächenberechnung für seine Immobilie ist. 
Gern können Sie uns in Ihren Immobilienverkauf einbeziehen. Wir stehen Ihnen mit fachlich fundiertem Rat und Tat zur Seite, zeigen Lösungswege auf, wenn es kompliziert ist.